Saskia Balke. Fachtexterin für Healthcare, Lifestyle & Nachhaltigkeit.
   

AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Saskia Balke-Homberg - Redaktion, Text & Konzept, Gert-Marcus-Straße 13a, 22529 Hamburg (im Folgenden: Auftragnehmerin) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche oder per Textform getroffene Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin nicht anerkannt, sofern die Auftragnehmerin diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.


1. Vertragsgegenstand


(1) Die Auftragnehmerin erstellt Texte und/oder Konzepte (im Folgenden auch: Leistungen oder Texte), die sich nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers richten und von dem Auftraggeber anschließend genutzt und entsprechend veröffentlicht werden sollen.
(2) Das jeweilige von der Auftragnehmerin erstellte Angebot enthält Angaben über die Art der zu erbringenden Leistungen (z.B. Texterstellung, SEO-Text-Erstellung, Lektorat u. a.), den Umfang (z.B. Wortanzahl), den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren.
(3) Der Auftrag gilt als erteilt, sobald eine Bestätigung schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin erfolgt ist (Annahme).
(4) Leistungen der Auftragnehmerin gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie verwendet, die vereinbarte Vergütung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die erbrachten Leistungen nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe als abgenommen. Wünscht der Auftraggeber nach der Abnahme des Auftrags Änderungen, so hat er, soweit nicht anders vereinbart, die Mehrkosten zu tragen. Hierfür wird die Aufragnehmerin ein neues Angebot nach Maßgabe von Ziffer 1. (2) erstellen. Der ursprünglich vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen entsprechend in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Auftragnehmerin zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, Schadensersatz vom Auftraggeber in Höhe der bereits erbrachten Leistungen geltend zu machen.
(6) Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers noch bevor die Auftragnehmerin mit der Ausführung ihrer Leistungen begonnen hat, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Auftragnehmerin muss sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was sie aufgrund der Kündigung an Aufwendungen erspart hat. Außerdem muss sie sich dasjenige anrechnen lassen, was sie wegen anderweitiger Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(7) Im Falle des von der Auftragnehmerin zu vertretenden Leistungsverzugs ist der Auftraggeber nach Setzung und Ablauf einer angemessenen fruchtlosen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Mit dem Rücktritt verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche einzuräumenden Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Leistungsverzögerungen, die der Auftraggeber selbst verursacht (z. B. keine termingerechte Zurverfügungstellung von Informationen; Maßnahmen/Unterlassungen, die die Erfüllung des Auftrags zeitlich behindern, erschweren oder unmöglich machen) oder höhere Gewalt schließen den Verzugseintritt der Auftragnehmerin aus.


2. Rechteeinräumung


(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten Texte unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
(2) Art und Umfang der Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin erstellten Texte werden für den jeweiligen erforderlichen Zweck nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, gilt folgendes:
(a) SEO-Texte: Sofern der Auftrag der Auftragnehmerin die Erstellung von SEO-Texten zum Gegenstand hat, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbefristet ein:
1) Das Recht zur Einspeicherung der Texte in die Webseite(n) des Auftraggebers oder Dritter;
2) Das Recht, die Texte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen („Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung“);
3) Das Recht, die Texte auf Abruf von Besuchern der Webseiten des Auftraggebers oder Dritten hin vervielfältigen zu lassen;
4) Das Recht, die Texte auch in anderen Medien weiter zu verwerten, etwa in Rundfunk und Fernsehen, auf Speichermedien, in Printversionen sowie auf allen anderen möglichen Verwertungsarten für Websites.
Die Nutzungsrechte sind nur dem Auftraggeber eingeräumt und ohne Zustimmung der Auftragnehmerin weder weiter übertragbar noch unterlizenzierbar.
(b) Webseitentexte (als Markenpräsentation/Unternehmensauftritt) sowie Offline-Texte (Print): Sofern der Auftrag der Auftragnehmerin die Erstellung von Webseitentexten zwecks Markenpräsentation und/oder Unternehmensauftritt) und/oder Offline-Texte (Print) zum Gegenstand hat, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbefristet ein:
1) Das Recht zur Einspeicherung der Texte in die Webseite(n) des Auftraggebers;
2) Das Recht, die Texte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen („Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung“);
3) Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Texte, inhaltlich begrenzt auf das Projekt gemäß Auftrag für alle Druckformen.
Die Nutzungsrechte sind nur dem Auftraggeber eingeräumt und ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder weiter übertragbar noch unterlizenzierbar.
(3) Andere als die unter Ziffer 2. genannten Verwertungsformen sind ohne Abschlusses eines eigenen, gesonderten Lizenzvertrages nicht zulässig.
(4) Die Rechtseinräumung wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß Ziffer 4. dieser Bedingungen geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Die Auftragnehmerin kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Texte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach dieser Ziffer findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.


3. Bearbeitungsrecht; Urheberbenennung


(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Texte auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder zu bearbeiten. Wesentliche Bearbeitungen oder Ergänzungen sowie Übersetzungen in andere Sprachen sind jedoch nicht zulässig. Im Übrigen sind Veränderungen und Kürzungen der Texte nur zulässig, soweit sie nicht entstellend wirken. Eine wesentliche Bearbeitung oder Ergänzung der Texte darf nur mit der Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen.
(2) Sofern der Auftraggeber eine Bearbeitung oder Ergänzung beabsichtigt, wird er zunächst der Auftragnehmerin anbieten, diese gegen ein dann zu vereinbarendes Entgelt durchzuführen. Erklärt sich die Auftragnehmerin außer Stande, diese Bearbeitung durchzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, sich zur Bearbeitung oder Ergänzung eines Dritten zu bedienen.
(3) Die Auftragnehmerin hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Texte als Urheber genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.
(4) Der Anspruch auf Namensnennung als Urheber kann im Falle der Online-Nutzung auch in Form eines – mit einem Zielpunkt nach Wahl der Auftragnehmerin verlinkten – Vermerks auf derjenigen Webseite, in die der vertragsgegenständliche Text integriert ist, erfüllt werden.


4. Zahlungsbedingungen


(1) Die Vergütung ist grundsätzlich bei Übergabe fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt bis zu 50 % der kalkulierten Gesamtvergütung gemäß Ziffer 1. (2) dieser Bedingungen als Vorschuss bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Leistungserbringung und entsprechender Rechnungsstellung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht oder nicht im vereinbarten Umfang, so entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt Zinsen in Höhe von 9%-Prozentpunkten über Basiszins geltend zu machen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind.


5. Haftung


(1) Die Auftragnehmerin versichert und steht dafür ein, dass sie Erschafferin der gemäß Ziffer 1. definierten Texte ist und dementsprechend in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Die Auftragnehmerin garantiert ferner, dass die von ihr lizenzierten Texte frei von Rechten Dritter sind. Falls der Auftragnehmerin bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Texte Rechte Dritter bestehen oder ein solches Bestehen von dritter Seite behauptet wird, so wird sie den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen.
(2) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Texte und Leistungen (insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen des Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel-, Heilmittelwerbe- u. Arzneimittelrechts) obliegt dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die in der Werbung oder Werbetexten enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und deren Wirkungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.
(3) Auf Schadensersatz haftet die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Auftragnehmerin den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalspflichten der Auftragnehmerin.


6. Künstlersozialkasse


(1) Der Auftraggeber trägt die Künstlersozialabgabe - auch dann, wenn sie nacherhoben wird. Die Künstlersozialkasse erhebt nach dem am 01.01.1983 in Kraft getretenen Künstlersozial-versicherungsgesetz (KSVersG) für selbstständige Künstler/ Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern das beauftragende Unternehmen „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“.
(2) Die gesetzliche Abgabe beträgt derzeit 5,00 % (Stand: 01.01.2023) des Rechnungsnettobetrags und wird unabhängig davon erhoben, ob der Auftragnehmer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Für die Erbringung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben.


7. Schlussbestimmungen


(1) Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


Hamburg, 14.02.2023

 
 
 
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